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Keine Corona-Einmalzahlung von 150 Euro für Kinder im AsylbLG-Bezug
Kinder bekommen 150 Euro als Einmalzahlung im Mai nur dann, wenn sie Anspruch auf Kindergeld haben.
Das bedeutet, dass Kinder, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, weil sie eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung haben, die 150 Euro nicht bekommen.
Das ist meiner Meinung nach verfassungswidrig, weil eine Ungleichbehandlung vorliegt, für die es keinen vernünftigen Grund gibt. Ich empfehle daher allen betroffenen Familien, dagegen vorzugehen.
Ich mache es für meine Mandanten folgendermaßen: Zuerst stelle ich einen Antrag beim Sozialamt. Danach stelle ich beim Sozialgericht einen Eilantrag, weil es sonst viel zu lange dauern würde, bis man eine Entscheidung bzw. Geld bekommt. Hierfür beantrage ich bei Gericht Prozesskostenhilfe, so dass für meine Mandanten keine Anwaltskosten entstehen. Wer sich das alleine nicht zutraut und es über mein Büro machen möchte, kann sich bei mir melden und einen Termin vereinbaren. Kosten entstehen, wie gesagt, nicht.
Ich weiß, daß meine Mandanten sich teilweise nicht trauen, ihre Rechte durchzusetzen, weil sie glauben, daß das ihrem Asylverfahren oder ihrem Aufenthaltsrecht schaden könnte. Das stimmt aber nicht. Das Bundesamt (BAMF - im Asylverfahren) bekommt es gar nicht mit, wenn man solche Verfahren führt. Ich kann daher alle Betroffenen nur ermuntern, das Geld einzuklagen !