Kosten für eine Rechtsberatung

Aufenthaltsrecht, Familienrecht, Sozialrecht

 

Eine Beratung kostet 120,- Euro.

Wenn ich Sie weiter vertreten soll, außergerichtlich oder vor Gericht, entstehen weitere Kosten, deren Höhe vom Einzelfall abhängt. Im Rahmen der Beratung werde ich Ihnen sagen, wie hoch die Kosten sind und wie ich die Erfolgsaussichten Ihrer Angelegenheit einschätze. In der Regel arbeite ich mit Vergütungsvereinbarungen.

Wenn Sie über Beratungshilfe abrechnen möchten, so besorgen Sie sich bitte einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht, bevor Sie sich einen Termin bei mir geben lassen. Hinweise zu den Voraussetzungen und den Unterlagen, die dafür vorgelegt werden müssen finden Sie hier: https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Informationsblatt_Beratungshilfe.pdf
und das Antragsformular für Beratungshilfe hier: https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Formblatt_zum_Antrag.pdf

Wenn Sie einen Berechtigungsschein bekommen haben, müssen Sie bei mir für die außergerichtliche Vertretung oder Beratung nur noch 15,- Euro bezahlen. Für Gerichtsverfahren gibt es Prozesskostenhilfe, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Formular bekommen Sie im Falle einer Beratung von mir.