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Darf man mit einem Daueraufenthalt-EU aus einem anderen EU-Staat in Deutschland arbeiten?

Nein, das darf man erstmal nicht.

Ich schreibe das deshalb, weil manche Inhaber eines Daueraufenthalts-EU (der nicht in Deutschland ausgestellt wurde) das glauben und sogar Behörden und Arbeitgeber manchmal diesem Irrtum unterliegen.

Ein Daueraufenthalt-EU ist ein europäischer, unbefristeter Aufenthaltstitel, der in dem Land gilt, der ihn ausgestellt hat. Das heißt, wenn jemand einen Daueraufenthalt-EU aus Italien hat, hat er in Italien eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Damit kann er, genauso wie mit einem befristeten italienischen Aufenthaltstitel, für 90 Tage in der EU reisen. Der italienische Daueraufenthalt-EU berechtigt aber nicht dazu, in Deutschland unmittelbar zu arbeiten, und auch nicht dazu, länger als 90 Tage hier zu bleiben.

Wenn man in Deutschland bleiben und hier arbeiten will, so muss man sich einen Arbeitsvertrag besorgen und bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das ist in § 38 a AufenthG geregelt. Erst wenn die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis erteilt hat, darf man arbeiten. In der Zwischenzeit bekommt man eine Fiktionsbescheinigung. Der Antrag muss innerhalb der 90 Tage gestellt werden. 

Ich hatte kürzlich eine Mandantin, die mit einem Daueraufenthalt-EU aus einem anderen Land jahrelang in Deutschland gelebt und sogar Hartz IV bezogen hatte, ohne dass es jemandem aufgefallen wäre. Sogar das Jobcenter hatte sich geirrt! Als ihr Dokument seine Gültigkeit verlor, ging sie zur Ausländerbehörde, um eine Verlängerung zu beantragen. Nach einem Jahr (!) wurde abgelehnt und meine Mandantin erlebte eine böse Überraschung, als sie zur Ausreise aufgefordert wurde. Ich konnte dann glücklicherweise auf einer anderen gesetzlichen Grundlage einen humanitären Aufenthaltstitel für sie erwirken, aber das war eine Ausnahme, weil bei ihr besondere Umstände vorlagen. Man muss also rechtzeitig innerhalb der ersten 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Was ist dann der Vorteil eines Daueraufenthalts-EU?

Der Vorteil ist, dass man einfach nach Deutschland kommen und direkt bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen kann. Wer keinen Daueraufenthalt-EU, sondern nur eine normale (unbefristete oder befristete) Aufenthaltserlaubnis aus einem EU-Staat besitzt, kann zwar eventuell auch langfristig in Deutschland leben, muss aber das Visumverfahren einhalten und bei der Deutschen Botschaft ein Visum beantragen.

Außerdem kann ein Daueraufenthalt-EU zusätzliche Vorteile haben in dem Staat, in dem er ausgestellt wurde. Wenn jemand z.B. in Deutschland einen Daueraufenthalt-EU besitzt (der von einer deutschen Ausländerbehörde ausgestellt wurde), so hat er in Deutschland den Vorteil, dass bei längerer Abwesenheit aus Deutschland der Aufenthaltstitel in einigen Fällen nicht schon nach 6 Monaten erlischt, § 4 a Abs. 6 FreizügG/EU, und dass ein erhöhter Ausweisungsschutz besteht, § 53 Abs. 3 AufenthG.