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Bearbeitungsdauer bei der Ausländerbehörde

Ich bekomme häufig Anfragen, bei denen es den Ratsuchenden nur darum geht, dass ihr Antrag bei der Ausländerbehörde nicht weiterbearbeitet wird, dass sie seit Monaten nichts mehr gehört haben oder ihre Duldung oder Fiktionsbescheinigung nicht rechtzeitig verlängert wurde.

Einbürgerungsverfahren dauern bei der Ausländerbehörde Leipzig zurzeit besonders lange. Es dauert schon mehr als ein Jahr, bis man hier überhaupt einen Termin bekommt, um die Antragsunterlagen abzugeben. Danach fängt das eigentliche Verfahren erst an und dauert noch einmal ziemlich lange.

Das ist leider ein bekanntes Problem, das es bei fast allen Ausländerbehörden gibt. Die Ursache ist in den meisten Fällen ein gravierender Personalmangel. Die Tagesschau berichtete am 25.08.2022 darüber.

Es ist schwierig damit umzugehen und es gibt im außergerichtlichen Verfahren letztlich keine effektive Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen oder von der Ausländerbehörde eine schnelle Rückmeldung zu bekommen.

Was tun ? 

Ich empfehle, in regelmäßigen Abständen eine E-Mail an den Sachbearbeiter zu schicken, von dem man ja in der Regel die E-Mail-Adresse hat. Die E-Mail sollte eine aussagekräftige Betreffzeile haben, also mindestens Name und Geburtsdatum der Person beinhalten, und das Anliegen, also z.B.: „Duldung läuft ab“, oder: „bitte Fiktionsbescheinigung verlängern“ oder: „Sachstandsanfrage“. Die telefonische Erreichbarkeit ist in der Regel sehr schlecht, ich finde E-Mails daher am besten. Aber natürlich hat es auch Sinn, es immer mal wieder telefonisch zu versuchen.

Untätigkeitsklage

Wenn man alle notwendigen Unterlagen bereits eingereicht hat und alle Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel oder die Einbürgerung erfüllt sind, bietet es sich an, Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Das ist bereits nach drei Monaten Untätigkeit der Ausländerbehörde möglich.1

Beim Verwaltungsgericht geht es dann zwar ebenfalls nicht besonders schnell, aber es kommt zumindest Bewegung in die Sache, und es müssen jetzt andere Sachbearbeiter bzw. der Richter darüber entscheiden.

Erfahrungsgemäß wollen viele Ratsuchende nicht Untätigkeitsklage erheben, aber das ist aus meiner Sicht nicht begründet. Ich prüfe vorher natürlich, ob die Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel bzw. die Einbürgerung erfüllt sind. Wenn das der Fall ist, hat man ja sehr große Chancen, den Fall vor Gericht zu gewinnen, und dann muss die Ausländerbehörde in aller Regel im Nachhinein die Kosten tragen. Man sollte diese Möglichkeit also nicht von vorneherein ablehnen. Wenn viel geklagt wird, erhöht sich auch der Druck auf die Ausländerbehörden, etwas an ihrer Personalsituation zu verändern, da das natürlich viel teurer für die Behörden ist, als wenn nicht geklagt wird.

Verlängerung von Bescheinigungen und Duldungen

Ein immer wieder anstrengendes Thema ist es, wenn eine Fiktionsbescheinigung nicht rechtzeitig verlängert wird. Eine Fiktionsbescheinigung bekommen Menschen, bei denen ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels läuft, über den noch nicht entschieden wurde. Während des Verfahrens ist der Aufenthalt rechtmäßig, eine Fiktionsbescheinigung ist daher genauso gut wie eine Aufenthaltserlaubnis. Die Fiktionswirkung (nach der Antragstellung) tritt gem. § 81 Abs. 3 oder Abs 4 AufenthG von Gesetzes wegen ein und besteht auch ohne die Fiktionsbescheinigung.

Insofern ist es im Prinzip nicht schlimm, wenn die Fiktionsbescheinigung nicht rechtzeitig verlängert wird, aber man möchte sie zu Nachweiszwecken natürlich trotzdem haben. Sie wird ja für den Arbeitgeber, beim Jobcenter, bei der Bank, für Reisen oder für andere Zwecke gebraucht, um den rechtmäßigen Aufenthalt nachzuweisen. Wenn bei einem meiner Mandanten die Fiktionsbescheinigung nicht rechtzeitig verlängert wird, stelle ich in geeigneten Fällen einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Das geht sehr schnell, wir bekommen die Fiktionsbescheinigung dann innerhalb von wenigen Tagen und die Ausländerbehörde muss die Anwaltskosten für das Gerichtsverfahren tragen.

Das gleiche gilt für Bescheinigungen nach § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU für Angehörige für EU-Bürgern, wenn ihr Antrag noch läuft. Auch diese können schnell und unproblematisch bei Gericht eingeklagt werden, wenn sie nicht rechtzeitig verlängert wurden.

Wenn es um die Verlängerung einer Duldung geht, sollte man rechtzeitig vor Ablauf der Duldung eine E-Mail an die Ausländerbehörde schicken und um Verlängerung bitten. Dann ist man zumindest nicht selbst schuld, wenn die Verlängerung nicht rechtzeitig erfolgt. Vor Corona, als man noch ohne Termin zur Ausländerbehörde gehen konnte, haben manche Ausländerbehörde Strafanzeige erstattet, wenn man nur einen Tag zu spät dran war. Bei der Duldung sollte man daher vorsichtig sein und sich selbst rechtzeitig um die Verlängerung kümmern (bei der Fiktionsbescheinigung ist das nicht so wichtig). In geeigneten Fällen kann auch hier ein Gerichtsverfahren zu einer schnellen Lösung führen.

Ist eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ? 

Wenn das einzige Problem in einem Fall die Bearbeitungsdauer ist und keine rechtlichen Probleme dazu kommen, so empfehle ich nicht unbedingt eine anwaltliche Vertretung. Nach meiner Erfahrung kann ich auch als Anwältin das Verfahren im außergerichtlichen Bereich nicht allzu sehr beschleunigen. Manchmal klappt es und manchmal nicht, aber ich kann jedenfalls Mandanten nicht versprechen, dass es schnell geht, wenn ich als Anwältin dabei bin. Im Falle einer Untätigkeitsklage hat eine anwaltliche Beauftragung aber auf jeden Fall Sinn, und natürlich, wenn es rechtliche oder tatsächliche Probleme gibt. 

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1 vgl. § 75 VwGO