Aktuelles aus meinen Rechtsgebieten

 

Was braucht man im Normalfall, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen ?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein ?

Die Aufenthaltserlaubnis ist der befristete Aufenthaltstitel, den man innerhalb von Deutschland bekommt, von meinen Mandanten auch oft Visum genannt, was aber nicht ganz korrekt ist. 1 Ein Visum ist das, was man von der Deutschen Botschaft bekommt, bevor man nach Deutschland einreist.2 In diesem Beitrag geht es aber um die Aufenthaltserlaubnis.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, müssen einmal allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein, die für jede Aufenthaltserlaubnis gelten, und außerdem die speziellen Voraussetzungen eines bestimmten Tatbestandes.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Vorliegen eines gültigen Reisepasses
  • die Identität muß geklärt sein
  • Der Lebensunterhalt muß gesichert sein (meistens durch Einkommen aus Erwerbstätigkeit)
  • Es darf kein Ausweisungsinteresse vorliegen, d.h.:
    • vor allem keine Straftaten
    • keine falschen Angaben im Vorfeld (zu Personalien, Aufenthaltszweck, u.a.)
    • keine anderen Gesetzesverstöße
    • und anderes
  • Einreise mit dem notwendigen (d.h., passenden, richtigen) Visum, also: Einhaltung des Visumverfahrens

Diese allgemeinen Voraussetzungen nennt man auch Regelerteilungs-voraussetzungen. Sie sind in § 5 AufenthG geregelt.

Dazu kommen die speziellen Voraussetzungen des jeweiligen Tatbestandes. Die wichtigsten Gründe, also Anspruchsgrundlagen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Familiennachzug
  • Erwerbstätigkeit
  • Studium / Sprachkurs / Ausbildung
  • Anerkennung von Asyl / als Flüchtling / subsidiärer Schutz
  • humanitäre Aufenthaltstitel

Diese speziellen Tatbestände sind im Gesetz in den Paragrafen 16 bis 36 a AufenthG geregelt. Dieses Gesetz findet Ihr im Internet, immer in ganz aktueller Fassung, unter Aufenthaltsgesetz.  Dort könnt Ihr im Prinzip alles selbst nachlesen …wenn es denn so einfach wäre … ! Aber dafür sind wir Anwältinnen und Anwälte ja da, um es Euch zu erklären, wenn Ihr Bedarf daran habt. Die Ausländerbehörden halten sich mit Beratungen erfahrungsgemäß eher zurück.

Das sind nur die wichtigsten Voraussetzungen ! Es gibt noch weitere. Außerdem gibt es Ausnahmen zu fast jeder oben genannten Voraussetzung, aber wenn ich alles so komplex darstelle, wie es wirklich ist, wird es für die Betroffenen unlesbar und unverständlich. Darum habe ich mich dafür entschieden, Grundwissen des Ausländerrechts in Kurzform anzubieten.

Bitte beachtet, daß das nur die Grundregeln sind ! Wenn Ihr Probleme mit der Ausländerbehörde habt, solltet Ihr gegebenenfalls anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um zu schauen, ob man noch etwas machen kann. Außerdem werde ich in meinem Blog noch mehr zu den einzelnen Voraussetzungen und Ausnahmen schreiben, so daß die Informationen allmählich vollständiger werden.

Es ist nicht verkehrt, sich dieser Voraussetzungen bewußt zu sein, denn so kann man seine Zukunft besser planen. Ich habe manchmal Mandanten in der Beratung, die sehr überrascht sind, wenn sie hören, daß sie einen Reisepass brauchen oder Arbeit, um Geld zu verdienen, oder einen speziellen Tatbestand  erfüllen müssen (z.B., wenn das Kind 18 Jahre alt wird und für den Elternteil die Anspruchsgrundlage entfällt). Das ist auch der Grund, warum ich diesen Blog betreibe, denn  manche Fehler wären vermeidbar, wenn die Betreffenden vorher gewußt hätten, was wichtig ist.


Fußnoten

  1. Das ist geregelt in § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und § 7 Abs. 1 AufenthG.
  2. siehe §§ 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und § 6 AufenthG