Aktuelles aus meinen Rechtsgebieten
Gesetzesänderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2023 / 2024
Änderungen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
- Neu seit 18.11.2023:
- §§ 18a und 18b AufenthG sind jetzt Anspruchsnorm (vorher Ermessen)
- Fachkräfte bekommen eine Aufenthaltserlaubnis für jede qualifizierte Beschäftigung (also nicht nur in ihrem erlernten Beruf)
- Neu seit 23.12.2023:
- Spurwechsel bei Einreise vor dem 29.03.2023 und Rücknahme des Asylantrages – Wechsel zur Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte nach §§ 18a, 18b und 19c II AufenthG ist neuerdings möglich
- Neu ab 01.03.2024:
- neue Aufenthaltserlaubnis bei Ausbildung, § 16g AufenthG (neben der bisherigen Ausbildungsduldung, die es weiterhin gibt)
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Beschäftigungen für Personen ohne anerkannte Ausbildung
- Sofern sie im Herkunftsland eine mindestens 2-jährige Ausbildung gemacht haben, sowie bestimmte Berufserfahrungen haben und ein hohes Einkommen erzielen werden
- Zweckwechsel wird ganz überwiegend möglich sein
- Mehr Nebenbeschäftigung bei Ausbildungsaufenthalten möglich
- Neu ab 01.06.2024
- Chancenkarte (Punktesystem, nur für neu einreisende Personen)